Vereinfachter Spendennachweis
Bitte beachten Sie: Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für Spenden unter 300 EUR den vereinfachten Spendennachweis.