Unsere Arbeit aktiv mitgestalten!

Wir freuen uns, dass Sie an einer Mitgliedschaft bei Tierärzte ohne Grenzen e.V. interessiert sind.

Wir bitten Sie zu überlegen, ob für Sie eine Förder- oder ordentliche Mitgliedschaft in Frage kommt und den Antrag entsprechend auszufüllen.

Fördermitgliedschaft

Unterstützen Sie mit Ihrer Fördermitgliedschaft dauerhaft Menschen in Ostafrika, deren Lebensgrundlage von der Nutztierhaltung abhängt. Sie ermöglichen uns schnell und direkt dort zu helfen, wo Tiere Leben bedeuten. Unsere Projekte werden durch Ihre dauerhafte Unterstützung besser planbar und nachhaltiger gestaltbar. Es beutet mehr Sicherheit für unsere Arbeit und für die Menschen, denen wir in unseren Projekten helfen.

Fördermitgliedsantrag

Ordentliche Mitgliedschaft

Um eine aktive Mitarbeit und qualifizierte Mitbestimmung in der Mitgliederversammlung zu gewährleisten, hat die Mitgliederversammlung von Tierärzte ohne Grenzen vom 23. September 2006 beschlossen, den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft an die Erfüllung bestimmter Kriterien zu binden. In der Satzung wird dies in § 4 zum Ausdruck gebracht.

§4 "Erwerb der Mitgliedschaft"

  • Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.
  • Ordentliche Mitglieder können nur natürliche volljährige Personen sein bzw. werden, die am 23.09.2006 ordentliches Mitglied von "Tierärzte ohne Grenzen e.V." sind oder die als Freiwillige oder als Mitarbeiter/innen in einem Projekt oder Büro von Tierärzte ohne Grenzen e.V. oder in einer anderen Organisation der Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet haben oder die sich in besonderer Weise um die Interessen von Tierärzte ohne Grenzen e.V. verdient gemacht haben.
  • Die Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitglied erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit sofortiger Wirkung. Der Vorstand hat abweichend davon die Möglichkeit, ordentliche Mitglieder aufgrund besonderer Qualifikation aufzunehmen.
  • Bezogen auf die Gesamtheit aller ordentlichen Mitglieder darf der Anteil der Vereinsangestellten maximal 25 Prozent betragen.
  • Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines jährlichen Förderbeitrags unterstützen. Sie erhalten Vereinsperiodika. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Eintrittserklärung und wird wirksam mit einer schriftlichen Bestätigung des Vereins. Der Vorstand kann Fördermitgliedschaften aus wichtigen Gründen ablehnen und Kündigungen aussprechen.
  • Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, jederzeit in eine Fördermitgliedschaft zu wechseln. Ein solcher Wechsel erfolgt durch schriftliche Erklärung.